Seit dem 01.01.2003 ist in Nordrhein-Westfalen das Hundegesetz (Landeshundegesetz- LHundG NRW) in Kraft.
Das neue Gesetz enthält Bestimmungen für die Halter und Halterinnen aller Hunde, d. h. auch für die kleinen Hunde, die von der bisherigen Landeshundeverordnung (LHV) nicht erfasst wurden.