Die Katzenschutzverordnung

Am 01.01.2017 tritt die Katzenschutzverordnung in Kraft.

 

Zweck der Verordnung ist der Schutz wildlebender Katzen durch Populationskontrolle. Die Verordnung hat den Hintergrund, dass die Arbeit der Katzenschutzorganisationen, eine Rechtsgrundlage erhält.

 

Alle Halter von Freigängerkatzen sind somit ab dem neuen Jahr dazu verpflichtet, ihre Tiere auf eigene Kosten kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Auf reine Wohnungskatzen findet die Verordnung keine Anwendung.

 

Es gibt eine Übergangszeit bis zum 01.04.2017, ab diesem Zeitpunkt muss der Katzenhalter seine Katzen gekennzeichnet und kastriert haben lassen.

 

Grundsätzlich wird zur Kennzeichnung der Chip als Mittel der Wahl angesehen. Dabei handelt es sich um einen ca. reiskorngroßen Mikrochip, welcher mittels Spritze unter die Haut an der linken Halsseite implantiert wird. Katzenhalter sind ebenfalls verpflichtet, ihr Tier registrieren zu lassen, z.B. bei Tasso. So können die Halter von aufgefundenen Tieren schnellstmöglich ermittelt werden.

 

Die Tierschutzvereine werden nun vom Ennepe-Ruhrkreis beauftragt, verwilderte Katzen aufzugreifen, zu kennzeichnen und zu kastrieren. Die Kosten hierfür werden durch Spenden an die jeweiligen Vereine und durch den Kreis getragen. Das bedeutet aber nicht, dass die Behörden und Vereine jetzt ungehindert Zutritt in privaten Wohnbereichen haben und dort ohne Grenzen Katzen fangen dürfen. Im Grunde arbeiten die Tierschutzvereine weiter wie bisher,  sie haben nun aber endlich eine Rechtsgrundlage. Bisher war das Fangen eines privaten Tieres im strafbaren Bereich. Dass private Tiere in die Fallen laufen, die für verwilderte Katzen aufgestellt werden, ist aber nach wie vor unvermeidbar. Daher müssen nun auch private Tiere gekennzeichnet werden, damit diese schnellstmöglich von den verwilderten unterschieden werden können.

 

Für gewisse Einzelfälle können im Rahmen einer ausführlichen Prüfung Ausnahmegenehmigungen von der Kastrationspflicht bei dem Veterinäramt Ennepe-Ruhr-Kreis beantragt werden (z. B. Wertvolle Zuchttiere, welche nachgewiesenermaßen durch eine anderer Behandlung (medikamentös) unfruchtbar sind).

 

Weitere Informationen werden in den nächsten Wochen durch den Ennepe-Ruhr-Kreis erstellt und an alle Katzenhalter verteilt werden.